Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV
Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV
Vibrissen gar nicht mehr kürzen zu dürfen hiesse, auch den Bart nicht schneiden zu dürfen. Und das geht nicht.
...mit Großpudel Greta *11.5.21 an der Seite und Joy im Herzen.
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- Tanja aus Haan
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Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV
Dem Verfilzen könnte bzw müsste man ja mit Bürsten entgegenwirken. Bleibt aber die Frage, ob die Haare sich dann auch langfristig so legen, dass Hund noch seine anderen Sinnesorgane nutzen kann.
Notfalls blieben ihm immerhin seine Vibrissen.
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Viele Grüße aus dem Rheinland
Tanja mit GP Nox (*3.10.18) und Helga (*14.3.14)
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Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV
Ja, deswegen muss man die Länge und das Spitzen-Thema mal prüfen.
Ist eine 'gestutzte' Vibrisse , die zB 4 cm lang ist und mal mit dem Bart zusammen von der Schere erwischt wurde wirklich genauso 'amputiert' wie eine auf 3mm runterrasierte?
Zum filzen: Hat mal jemand nem Pudel den Bart so wachsen lassen wie einem Schnauzer? Sieht vllt komisch aus, aber ich denke schon dass man das pflegen könnte. ab ner gewissen Länge hängt der ja und wächst auch nicht ins Maul rein.
Ist eine 'gestutzte' Vibrisse , die zB 4 cm lang ist und mal mit dem Bart zusammen von der Schere erwischt wurde wirklich genauso 'amputiert' wie eine auf 3mm runterrasierte?
Zum filzen: Hat mal jemand nem Pudel den Bart so wachsen lassen wie einem Schnauzer? Sieht vllt komisch aus, aber ich denke schon dass man das pflegen könnte. ab ner gewissen Länge hängt der ja und wächst auch nicht ins Maul rein.
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Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV
Ich denke auch, daß bei der Länge Unterschiede gemacht werden müssten.... aber wer will das auf wieviel Zentimeter "festlegen" und auf welcher Basis...? Da bräuchte es wahrscheinlich irgendwelche Studien... und das kann ja dauern.
- Tanja aus Haan
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Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV
Es gehört eigentlich in den wie-damit-umgehen Thread aber aktuell jetzt hier:
Ein anschauliches Beispiel für unterschiedliche "Haarentwicklung" bei annähernd gleicher Pflege (wie und wann):
Eine konkrete Aussage zur Mindestvibrissenlänge kann und infolge wird es mE nicht geben. Vorstellen könnte ich mir vielleicht einen Maximal-Kürzintervall - aber auch nur, um IRGENDWIE Abhilfe zu schaffen.
Ein anschauliches Beispiel für unterschiedliche "Haarentwicklung" bei annähernd gleicher Pflege (wie und wann):
Eine konkrete Aussage zur Mindestvibrissenlänge kann und infolge wird es mE nicht geben. Vorstellen könnte ich mir vielleicht einen Maximal-Kürzintervall - aber auch nur, um IRGENDWIE Abhilfe zu schaffen.
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Tanja mit GP Nox (*3.10.18) und Helga (*14.3.14)
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Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV
Wieso wächst das Barthaar ab ner gewissen Länge nicht mehr ins Maul rein? Weil es da abgebissen wird?
Es scheint wirklich sehr individuell zu sein...
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Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV
Ja
Dass das passieren wird, sehe ich auch eher nicht. Aber da ja längst nicht nur der Pudel betroffen ist und jetzt der Abschnitt nunmal so im Gesetz steht, muss irgendwie schon eine Konkretisierung oder irgendwelche Regelungen im Hinblick auf die Machbarkeit her.
Ja genau, aber weil ja der Wunsch hier aufkam nach "Studien zur generellen Funktionalität (beim Pudel)", und ich denke - wenn schon Studie, dann eben zu diesen Dingen, wie Länge, Spitzen, generell "Ausfallintervalle" (gibts da Unterschiede bei den Rassen? Wie sind die Zyklen? Darf man dann vielleicht 5x im Jahr den Bart drumherum kürzen, weil die Vibs sich eh grade erneuern...) oder oder oder.
Dass das passieren wird, sehe ich auch eher nicht. Aber da ja längst nicht nur der Pudel betroffen ist und jetzt der Abschnitt nunmal so im Gesetz steht, muss irgendwie schon eine Konkretisierung oder irgendwelche Regelungen im Hinblick auf die Machbarkeit her.
Pat mit Großstadt-Kleinpudel Bobby ♡
Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV
Ich würde mal vermuten, weil es dann einfach am Maul vorbei runterwächst. Locken hängen sich ab ner gewissen Länge ja doch auch irgendwie aus, werden zu langen Strähnen. Also wenn der Bart jetzt sag ich mal 15 cm lang hängt, dann wächst der ja nicht 15 cm ins Maul rein. Der fällt doch irgendwann an den Lefzen entlang gerade runter. Ich hab allerdings noch keinen Pudel mit 15 cm langem Bart gesehen. Ist eher ein theoretischer Gedanke.
Pat mit Großstadt-Kleinpudel Bobby ♡
Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV
Da nie alle Vibrissen gleichzeitig ausfallen, wird das nicht passieren.
Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV
Ne, denk ich auch nicht. Bei menschlichen Wimpern ist es aber zB auch so, dass die sich zwar alle "einzeln" erneuern, aber trotzdem in ähnlichem Zyklus und daher die Wimpern im Gesamtbild mal länger und mal kürzer sind.
Nur nochmal: ich sage nicht, dass ich das alles für realistisch oder umsetzbar halte. Ich finde nur, es braucht noch mehr Vorgaben/Regelungen/Gos und No Gos zu dem Thema, rasseübergreifend.
Pat mit Großstadt-Kleinpudel Bobby ♡
Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV
Ich war in Dortmund ausstellen, war auch in der Vet Kontrolle. Das hat 3min gedauert und die Kontrolleurin war sehr nett. Ein kurzer allgemeiner Checkup und dann bekam man eine Karte, die man vorn beim Ring an das Team abgab. Ich war nur einen Tag dort, kein Pudel wurde nicht rein gelassen.
Manche haben gar nichts im Gesicht ausgeschert, andere einen kleinen Bart stehen lassen und wieder andere haben sich die Mühe gemacht und wirklich fast jede Vibrissen umschnitten. Ein Bart mit 7 oder 8 Wochen Wachstum war völlig ohne Beanstandung bei meinem Hund.
Das soll erstmal so bleiben. Zwischenzeitlich gab es vom VDH für Funktionäre einen Onlinekurs, wo man nicht mal fragen stellen durfte. Neuigkeiten gab es dort aber auch nicht.
Für Kassel gilt dasselbe, Vibrissenpflicht. Man muss für die Zulassung der Meldung ein Untersuchungsformular hochladen, das vom VDH kommt. Da gab es für dieses Jahr mehrere (Dortmund Frühjahr, Lingen und Erfurt) und die werden alle anerkannt und gelten aktuell für 1 Jahr nach der Ausstellung des Zertifikats. Dieses muss man hochladen bzw zusenden und es kann auch kontrolliert werden. Man soll ein kleines Bärtchen stehen lassen. Meine anderen Hunde, die jicht gemeldet sind, haben auch vorsichtshalber Bart stehen gelassen.
Im Frühjahr fahre ich ins Ausland, da ist der Bart dann wieder ab. Da ist man dann kein Tierquäler mehr.
Manche haben gar nichts im Gesicht ausgeschert, andere einen kleinen Bart stehen lassen und wieder andere haben sich die Mühe gemacht und wirklich fast jede Vibrissen umschnitten. Ein Bart mit 7 oder 8 Wochen Wachstum war völlig ohne Beanstandung bei meinem Hund.
Das soll erstmal so bleiben. Zwischenzeitlich gab es vom VDH für Funktionäre einen Onlinekurs, wo man nicht mal fragen stellen durfte. Neuigkeiten gab es dort aber auch nicht.
Für Kassel gilt dasselbe, Vibrissenpflicht. Man muss für die Zulassung der Meldung ein Untersuchungsformular hochladen, das vom VDH kommt. Da gab es für dieses Jahr mehrere (Dortmund Frühjahr, Lingen und Erfurt) und die werden alle anerkannt und gelten aktuell für 1 Jahr nach der Ausstellung des Zertifikats. Dieses muss man hochladen bzw zusenden und es kann auch kontrolliert werden. Man soll ein kleines Bärtchen stehen lassen. Meine anderen Hunde, die jicht gemeldet sind, haben auch vorsichtshalber Bart stehen gelassen.
Im Frühjahr fahre ich ins Ausland, da ist der Bart dann wieder ab. Da ist man dann kein Tierquäler mehr.
Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV
Heißt im Klartext: gekürzt ist doch in Ordnung- versteh ich richtig, oder?
Tja, also ich blicke leider nicht mehr durch, wer die Regeln macht, wer sie kontrolliert und wer sie sanktioniert (falls überhaupt).
Zum Glück hab ich mit Ausstellungen nichts am Hut und war noch nie mit der Maschine in Bobbys Gesicht unterwegs.
Warum ich hier immer mit diskutiere, weiß ich eigentlich auch nicht so genau.
Tja, also ich blicke leider nicht mehr durch, wer die Regeln macht, wer sie kontrolliert und wer sie sanktioniert (falls überhaupt).
Zum Glück hab ich mit Ausstellungen nichts am Hut und war noch nie mit der Maschine in Bobbys Gesicht unterwegs.
Warum ich hier immer mit diskutiere, weiß ich eigentlich auch nicht so genau.
Pat mit Großstadt-Kleinpudel Bobby ♡
Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV
So wie oben beschrieben, wird es aktuell gehandhabt. Und wenn die Veterinärkontrollen sagen, das ist ok so, dann ist es eben ok..
- Tanja aus Haan
- Supernase
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Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV
Dankeschön, Rumo.
So sagte es im Prinzip ja auch die TÄ im Hundekongress.
Kürzen ist ok, Runterscheren auf 0 nicht.
Was für genauere Angaben sollten (ohne vorhandene Studien) auch noch erfolgen? Geht mE schlicht nicht bzw wären dann eher Willkür.
Mit alle 7/8 Wochen kürzen komme ich gut und recht reinen Gewissens klar.
So sagte es im Prinzip ja auch die TÄ im Hundekongress.
Kürzen ist ok, Runterscheren auf 0 nicht.
Was für genauere Angaben sollten (ohne vorhandene Studien) auch noch erfolgen? Geht mE schlicht nicht bzw wären dann eher Willkür.
Mit alle 7/8 Wochen kürzen komme ich gut und recht reinen Gewissens klar.
Viele Grüße aus dem Rheinland
Tanja mit GP Nox (*3.10.18) und Helga (*14.3.14)
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Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV
Der Thread hier wurde aber ja wieder auferweckt, weil es eben auch gegenteilige Aussagen gibt, dass es eben nicht mehr ok so ist.
Aber ohne Studien denke ich auch nicht, dass man da was genauer eingrenzen /festlegen 'kann'. Oder zumindest nicht so, dass es dann auch umgesetzt wird.
Aber ohne Studien denke ich auch nicht, dass man da was genauer eingrenzen /festlegen 'kann'. Oder zumindest nicht so, dass es dann auch umgesetzt wird.
Pat mit Großstadt-Kleinpudel Bobby ♡