Hundesteuer
Hundesteuer
Bin gespannt… wer sich auskennt
Heute habe ich von der Stadt das Formular bekommen zum ausfüllen und hab gesehen, dass man Ermäßigung bekommt wegen erwerbsminderungsrente … weiß nicht, ob sich das rechnerisch lohnt. Ich verdiene ja im Moment kaum was mein Mann bekommt die Rente… lohnt sich dann irgendwas in die Wege zu leiten ?
Könnte ich den Jotti auf mich anmelden und Jesse auf meinen Mann? Wird wohl nur ein Hund befreit … wie ich das verstanden habe, geht es um ca. 30€ im Jahr, aber okay für Jotti oder Jesse viele Leckereien
Werde morgen bei der Stadt mal anrufen, bin auf die Antwort gespannt
Heute habe ich von der Stadt das Formular bekommen zum ausfüllen und hab gesehen, dass man Ermäßigung bekommt wegen erwerbsminderungsrente … weiß nicht, ob sich das rechnerisch lohnt. Ich verdiene ja im Moment kaum was mein Mann bekommt die Rente… lohnt sich dann irgendwas in die Wege zu leiten ?
Könnte ich den Jotti auf mich anmelden und Jesse auf meinen Mann? Wird wohl nur ein Hund befreit … wie ich das verstanden habe, geht es um ca. 30€ im Jahr, aber okay für Jotti oder Jesse viele Leckereien
Werde morgen bei der Stadt mal anrufen, bin auf die Antwort gespannt
Re: Hundesteuer
Normalerweise werden die Hunde pro Haushalt gerechnet und es ist steuerlich wurscht, ob der Hund auf Dich oder Deinen Mann läuft. Das liegt insbesondere daran, dass in den meisten Gemeinden der zweite Hund wesentlich mehr Steuern kostet als der erste.
Ansonsten ist das mit dem Auskennen so eine Sache: Hundesteuer obliegt den Kommunen, d. h. jede Gemeinde macht ihre eigene Hundesteuersatzung. Du musst für die Details also die Hundesteuersatzung Deiner Stadt/Gemeinde durchlesen, da wird Dir hier niemand genau Auskunft geben können.
Ansonsten ist das mit dem Auskennen so eine Sache: Hundesteuer obliegt den Kommunen, d. h. jede Gemeinde macht ihre eigene Hundesteuersatzung. Du musst für die Details also die Hundesteuersatzung Deiner Stadt/Gemeinde durchlesen, da wird Dir hier niemand genau Auskunft geben können.
Re: Hundesteuer
Es kann ja nicht steuerlich wurscht sein, wenn es Ermäßigungen für bestimmte Voraussetzungen gibt…
… das steht u.a. in dem Formular:
Ich beantrage hiermit die Befreiung der Hundesteuer, da ich
Inhaber/in eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ bin und der Hund ausschließlich meinem Schutz und meiner Hilfe dient. Der gültige Ausweis ist als Kopie beigefügt.
Ich beantrage hiermit die Ermäßigung der Hundesteuer, da ich
Inhaber/in eines Jagdscheines bin. Der gültige Ausweis ist als Kopie beigefügt.
Halter/in eines Hundes bin, der als Melde-, Sanitäts- und Schutzhund verwendet wird und die dafür vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbandes abgelegt habe.
Das Prüfungszeugnis ist als Kopie beigefügt.
Empfänger/in und alle in einem gemeinsam Haushalt lebende Hundehalter bzw. Hundehalterinnen von Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB-XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB-XII) oder Arbeitslosengeld II (§§ 19-27 SGB-II) bin/sind oder diesen einkommensmäßig gleichstehe/gleichstehen.
Der Nachweis ist durch Vorlage der laufenden Leistungsbescheide aller Haushaltsmitglieder oder eines gültigen Itterpasses zu führen.
Datum und Unterschrift
…
Ich habe 9 Jahre keinen neuen Hund mehr angemeldet, deshalb wusste ich nichts davon, deshalb meine Ausgangsfrage … ?
Auch bei der Haftpflicht waren bisher Zwergpinscher und Kleinpudel gemeldet, jetzt bei der Ummeldung sind Rasse, Name und Chip-Nr. gefragt!
… das steht u.a. in dem Formular:
Ich beantrage hiermit die Befreiung der Hundesteuer, da ich
Inhaber/in eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ bin und der Hund ausschließlich meinem Schutz und meiner Hilfe dient. Der gültige Ausweis ist als Kopie beigefügt.
Ich beantrage hiermit die Ermäßigung der Hundesteuer, da ich
Inhaber/in eines Jagdscheines bin. Der gültige Ausweis ist als Kopie beigefügt.
Halter/in eines Hundes bin, der als Melde-, Sanitäts- und Schutzhund verwendet wird und die dafür vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbandes abgelegt habe.
Das Prüfungszeugnis ist als Kopie beigefügt.
Empfänger/in und alle in einem gemeinsam Haushalt lebende Hundehalter bzw. Hundehalterinnen von Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB-XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB-XII) oder Arbeitslosengeld II (§§ 19-27 SGB-II) bin/sind oder diesen einkommensmäßig gleichstehe/gleichstehen.
Der Nachweis ist durch Vorlage der laufenden Leistungsbescheide aller Haushaltsmitglieder oder eines gültigen Itterpasses zu führen.
Datum und Unterschrift
…
Ich habe 9 Jahre keinen neuen Hund mehr angemeldet, deshalb wusste ich nichts davon, deshalb meine Ausgangsfrage … ?
Auch bei der Haftpflicht waren bisher Zwergpinscher und Kleinpudel gemeldet, jetzt bei der Ummeldung sind Rasse, Name und Chip-Nr. gefragt!
-
- Kleine-Nase
- Beiträge: 1149
- Registriert: Do Jan 31, 2008 4:36 pm
- Wohnort: 63067 Offenbach
- Kontaktdaten:
Re: Hundesteuer
In diesem Fall muss der Hund auf den Inhaber des Ausweises angemeldet werden.
In unserer Stadt werden die Hunde nicht Haushalt berechnet, sondern nach Halter. Mein Sohn, meine Mutter und ich haben alle die gleiche Meldeadresse und nein, es ist kein Mehrfamilienhaus. Meine drei Hunde sind jeweils auf einen von uns angemeldet, spart nämlich eine Menge Geld. Hier kostet nämlich der Ersthund 90 €, der zweite 140 € und der dritte 190 €.
In unserer Stadt werden die Hunde nicht Haushalt berechnet, sondern nach Halter. Mein Sohn, meine Mutter und ich haben alle die gleiche Meldeadresse und nein, es ist kein Mehrfamilienhaus. Meine drei Hunde sind jeweils auf einen von uns angemeldet, spart nämlich eine Menge Geld. Hier kostet nämlich der Ersthund 90 €, der zweite 140 € und der dritte 190 €.
LG Stefanie
-
- Große-Nase
- Beiträge: 1786
- Registriert: Sa Okt 30, 2021 5:18 pm
- Iska
- Mega-Super-Nase
- Beiträge: 28246
- Registriert: Mo Feb 04, 2013 4:22 pm
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Re: Hundesteuer
das ist bei uns schon länger so... es gab auch Nachfragen wegen des Züchters / Vorbesitzers...
in B sind ab 01.01.2022 Hartz4-Empfänger und Rentner (ich glaube, sogar alle Rentner? also nicht nur Mindestrentenempfänger) von der Hundesteuer befreit....
dafür müssen wir uns jetzt bis Juni alle kostenpflichtig in ein Tierregister eintragen.... natürlich wird da nichts vorhandenes wie Tasso o.ä. genutzt oder die Daten, die das FA eh schon hat, sondern ausgessourcet an eine private GmbH....
aber das ist ja jetzt auch OT....
Re: Hundesteuer
Erstmal danke für eure Antworten
Bei der Stadt Hilden ist im Steueramt aus personellen Gründen keiner telefonisch zu erreichen.
Wir werden einfach Jesse mit allen Unterlagen auf meinen Mann anmelden und dann mal schauen…
Sybille, mit. „B“ ist wohl hier in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis gemeint.
Ganz schön kompliziert
Bei der Stadt Hilden ist im Steueramt aus personellen Gründen keiner telefonisch zu erreichen.
Wir werden einfach Jesse mit allen Unterlagen auf meinen Mann anmelden und dann mal schauen…
Sybille, mit. „B“ ist wohl hier in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis gemeint.
Ganz schön kompliziert
- Iska
- Mega-Super-Nase
- Beiträge: 28246
- Registriert: Mo Feb 04, 2013 4:22 pm
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Re: Hundesteuer
upss... nee, ich meinte in B das B wie Berlin....
- Iska
- Mega-Super-Nase
- Beiträge: 28246
- Registriert: Mo Feb 04, 2013 4:22 pm
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Re: Hundesteuer
seit 01.01.2022 wohl nicht mehr….
Re: Hundesteuer
Quelle: https://www.hilden.de/sv_hilden/Unsere% ... ndesteuer/Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB XII), Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und/ oder Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (§§19-27 SGB II) und Personen, die diesen einkommensmäßig gleichgestellt sind, jedoch nur für einen Hund
Es ist egal auf wen der Hund angemeldet wird, denn es gilt der Haushalt. Es müssen im Formular alle volljährigen Haushaltsangehörigen angegeben werden.
Viele Grüße von Verena mit Frieda
Re: Hundesteuer
Danke Verena !
Re: Hundesteuer
Hundesteuer ist wohl regional sehr unterschiedlich. Wir konnten jeweils einen Hund auf mich und einen auf meinen Mann anmelden und sparten uns so die Zweithundesteuer. Die Mitarbeiterin auf dem Amt hat uns extra auf diese Möglichkeit hingewiesen
LG Doris
mit Merlin an meiner Seite,
Timmy und Tscharlie tief im Herzen
mit Merlin an meiner Seite,
Timmy und Tscharlie tief im Herzen
Re: Hundesteuer
Die Steuerunterlagen habe ich vorhin in den Briefkasten vom Rathaus geworfen… bin gespannt auf die Antwort bzw. Abbuchung
Re: Hundesteuer
So, gestern Hundesteuerbescheid bekommen
Ich soll fürs Pudelchen 37,50 € im Quartal für 22 bezahlen, Nachzahlung , ab dem 20.11. da Jotti ja nicht mehr alleine war für 2 Hunde und da er angeblich seit letzdem Jahr im Februar mit S-J abgemeldet war nochmal 92 € extra, heißt für 15.2. 142 € und dann alle 3 Monate 37,50.
Männe soll für seinen Hund , da 2. Hund, ab November bis Dezember bezahlen und bis 15.2. 60,50€ und dann auch normal ab 15.5. 37,50 € im Vierteljahr … also nix berücksichtigt wegen Erwerbsminderung !
Hallo, habe erstmal Einspruch wegen 2 Steuerbescheiden geschickt… was machen die da ???
Ich soll fürs Pudelchen 37,50 € im Quartal für 22 bezahlen, Nachzahlung , ab dem 20.11. da Jotti ja nicht mehr alleine war für 2 Hunde und da er angeblich seit letzdem Jahr im Februar mit S-J abgemeldet war nochmal 92 € extra, heißt für 15.2. 142 € und dann alle 3 Monate 37,50.
Männe soll für seinen Hund , da 2. Hund, ab November bis Dezember bezahlen und bis 15.2. 60,50€ und dann auch normal ab 15.5. 37,50 € im Vierteljahr … also nix berücksichtigt wegen Erwerbsminderung !
Hallo, habe erstmal Einspruch wegen 2 Steuerbescheiden geschickt… was machen die da ???