Neues Datenschutzgesetz. Was ist zu beachten?

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Moderator: Judith

Xanny
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Re: Neues Datenschutzgesetz. Was ist zu beachten?

Beitrag von Xanny »

Wer sich verständlich mit der EU Datenschutz Grundverordnung auseinandersetzen möchte, den empfehle ich einen Blick in diese Informationsbroschüre der deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten:

https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pub ... nFile&v=44

Dort findet Ihr zunächst eine Zusammenfassung über die Regelungen der EU Datenschutz Grundverordnung und dann den gesamten Gesetzestext mit den dazu gehörigen Erwägungen der EU-Komission. Diese Erwägungen sind quasi die Erklärungen dazu, was die Komission mit den einzelnen Regelungen gemeint hat.

Bevor wir uns hier alle nun verrückt machen, konnte ich in der Informationsbroschüre folgende Aussagen finden, auf die wir uns verlassen können, weil sie von der Bundesdatenschutzbeauftragten zusammen gestellt wurde:

Anwendung der EU-Datenschutzverordnung auf Fotos, die zu privaten oder familiären Zwecken gemacht wurden:
Der Wortlaut des entsprechenden Gesetzestextes, nämlich des § 2 Abs. 2 Nr. 3 der EU Datenschutz Grundverordnung, hat sich gegenüber der zuvor ergangenen EU-Datenschutzrichtlinie anscheinend nicht geändert. Darum bleibt es in diesem Fall bei dem sehr weiten Auslegungsbereich des Datenschutzrechts.
Das heißt, dass die EU Datenschutz Grundverordnung nicht für die Herstellung von Fotos gilt, sofern diese von einer natürlichen Person zur Ausübung persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird.
Dabei können auch soziale Netze oder Online-Tätigkeiten vorgenommen werden, so lange sie ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen.

Das bedeutet: wir können munter weiter Fotos machen und auch im Forum veröffentlichen, solange wir es nicht in einem beruflichen Zusammenhang machen oder damit Geld verdienen.

Dabei müssen wir natürlich darauf achten, dass bei Personen, die wir fotografieren, das so genannte Recht am eigenen Bild nicht verletzt wird. Da das aber jetzt schon rechtliche Praxis ist, ändert sich diesbezüglich nichts. Wir können also auch Fotos von Forentreffen hier einstellen. Wenn jemand bei dem Treffen nicht fotografiert werden möchte, dann möge er das bitte rechtzeitig mitteilen.

Fazit: für uns als Nutzer dieses Forums ändert sich mit der EU Datenschutz Verordnung nichts.

Jedoch muss sich derjenige, der dieses Forum für uns bereit stellt, sich mit den Regelungen der EU Datenschutz Grundverordnung auseinandersetzten, denn die Verordung gilt für die so genannten "Verantwortlichen", die die Instrumente - also dieses Forum -für die Veröffentlichung der Fotos, die für private oder familiäre Zwecke gemacht wurden, bereitstellen.

Wir fallen also nicht in das Mittelalter zurück und müssen nicht zu Pinsel und Farbe greifen, wenn wir ein Foto von einer Sehenswürdigkeit oder Bauwerk etc. machen und zufälligerweise eine Person mit aufs Bild kommt. Es können auch weiterhin Fotos bei Konzerten gemacht und sogar bei Facebook veröffentlicht werden. Fotos auf der Straße mit dem Handy sind auch möglich und können per Whats-App an Freunde, etc. geschickt werden.

Sobald wir aber Geld damit verdienen oder wir es in unserem beruflichen Zusammenhang machen, müssen wir uns an die EU Datenschutz Grundverordung halten. Für hauptberufliche Fotografen; für Homepages, die wir für gewerbliche Zwecke nutzen; für Firmen und ähnliches, ändert sich indes einiges.

Ich hoffe, ich konnte hiermit alle Unklarheiten und Gerüchte nun endgültig aus den Weg räumen :D
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Iska
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Re: Neues Datenschutzgesetz. Was ist zu beachten?

Beitrag von Iska »

vielen lieben Dank für diese Erklärung :klatsch: 👍🏻

gefragt habe ich ja schon immer, ob -,zum Beispiel Katja -im Forum/Internet erscheinen darf... ä
viele Grüße
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Isi
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Re: Neues Datenschutzgesetz. Was ist zu beachten?

Beitrag von Isi »

Hammer, Xanny! Vielen Dank!
:klatsch:

Wenn das so ist, wie du schreibst - ändert sich ja eigentlich für meine Fotografiererei nix :mrgreen:
In meinem Link steht es echt anders, Hammer, ich hab das aber für seriös gehalten :shock:
(Beruflich steht es auf einem anderen Blatt.)
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Re: Neues Datenschutzgesetz. Was ist zu beachten?

Beitrag von JohnnyP »

Hm, schon eigenartig, warum es eben anderswo ganz gegensätzlich beschrieben ist.

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Isi
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Re: Neues Datenschutzgesetz. Was ist zu beachten?

Beitrag von Isi »

Ja das stimmt, finde ich auch.
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Xanny
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Re: Neues Datenschutzgesetz. Was ist zu beachten?

Beitrag von Xanny »

Das sind die Herausforderungen des Internets: einerseits muss ich nicht mehr in die Bibklothek watscheln, um in den einschlägigen Zeitungen nach Artikeln zu suchen bwz. Bücher und Kommentare welzen. Das finde ich zwischenzeitlich alles im Internet. Andererseits gestaltet es sich teilweise schwierig, herauszufinden, was gut recherchiert und damit richtig ist.
Viel hängt dann auch mit der beruflichen Erfahrung zusammen. Und meine Erfahrung sagt mir, dass wir einer Bundeseinrichtung, wie der Bundesdatenschutzbeauftragten, ruhig trauen dürfen! Warum es in dem anderen Artikel anders beschrieben wird und wie vertrauenwürdig dieser ist, kann ich nicht sagen. Weder kenne ich die die Seite, den Verfasser noch den Anwalt, der dort zitiert wird.
Jeder mag nun selber entscheiden, was er für richtig hält. Ich persönlich schließe mich der Meinung der Bundesdatenschutzbeauftragten an.
Kerstin mit Lulu, Roxi und Enno sowie Xanny und Leo in meinem Herzen :)

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Iska
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Re: Neues Datenschutzgesetz. Was ist zu beachten?

Beitrag von Iska »

an 20.06. wird in der EU über ein Gesetz abgestimmt, das leider auch vielen Foren das Leben schwer machen würde....

https://www.change.org/p/stoppt-die-zen ... 527-1%3Av3
viele Grüße
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