Neues Datenschutzgesetz. Was ist zu beachten?
Moderator: Judith
Re: Neues Datenschutzgesetz. Was ist zu beachten?
Ich könnte mich ja auch so aufregen!!
Was macht man denn zum Beispiel, wenn man irgendwelche Sehenswürdigkeiten fotografieren will, sagen wir
mal die Steinerne Brücke in Regensburg, muss ich dann erst alle Leute von der Brücke schicken, eine Straßensperre
aufbauen, oder soll ich jeden einzelnen auf der Brücke ansprechen und um eine schriftliche Genehmigung bitten, oder
was? Wie stellen die sich eigentlich zukünftigen Tourismus vor, an jeder Straßenecke einen Erinnerungsfotostand?
Schwachsinn hoch drei!!!
Viele verärgerte Grüße
Gudrun+ Chili
Was macht man denn zum Beispiel, wenn man irgendwelche Sehenswürdigkeiten fotografieren will, sagen wir
mal die Steinerne Brücke in Regensburg, muss ich dann erst alle Leute von der Brücke schicken, eine Straßensperre
aufbauen, oder soll ich jeden einzelnen auf der Brücke ansprechen und um eine schriftliche Genehmigung bitten, oder
was? Wie stellen die sich eigentlich zukünftigen Tourismus vor, an jeder Straßenecke einen Erinnerungsfotostand?
Schwachsinn hoch drei!!!
Viele verärgerte Grüße
Gudrun+ Chili
Re: Neues Datenschutzgesetz. Was ist zu beachten?
Nein, dann werden wieder Gemälde verkauft
Viele Grüße
Doro
Doro
Re: Neues Datenschutzgesetz. Was ist zu beachten?
Tja, veröffentlichen solltest Du so ein Bild jedenfalls nicht. Hab nen Bekannten der Kreis Liga Fußballspiele fotografiert hat.böbbelö hat geschrieben: ↑Di Mai 08, 2018 7:39 pmIch könnte mich ja auch so aufregen!!
Was macht man denn zum Beispiel, wenn man irgendwelche Sehenswürdigkeiten fotografieren will, sagen wir
mal die Steinerne Brücke in Regensburg, muss ich dann erst alle Leute von der Brücke schicken, eine Straßensperre
aufbauen, oder soll ich jeden einzelnen auf der Brücke ansprechen und um eine schriftliche Genehmigung bitten, oder
was?
Muss er nun aufgeben. Fotos machen, die dann keiner sehen darf, weil 10 Zuschauer am Rand stehen. Schon übel.
Sie sprechen ja über Bewegungsprofile, die solche Fotos ermöglichen. Das allerdings Vater Staat mit Überwachungskameras, Maut Brücken, oder Handy Ortung uns schon top verfolgen kann, wird da gelinde unter den Tisch fallen lassen.
Was Kameratechnik und Gesichtserkennung heute schon kann, ist unfassbar.
Re: Neues Datenschutzgesetz. Was ist zu beachten?
Genau das finde ich auch sehr bizarr!JohnnyP hat geschrieben: ↑Di Mai 08, 2018 9:31 pmTja, veröffentlichen solltest Du so ein Bild jedenfalls nicht. Hab nen Bekannten der Kreis Liga Fußballspiele fotografiert hat.böbbelö hat geschrieben: ↑Di Mai 08, 2018 7:39 pmIch könnte mich ja auch so aufregen!!
Was macht man denn zum Beispiel, wenn man irgendwelche Sehenswürdigkeiten fotografieren will, sagen wir
mal die Steinerne Brücke in Regensburg, muss ich dann erst alle Leute von der Brücke schicken, eine Straßensperre
aufbauen, oder soll ich jeden einzelnen auf der Brücke ansprechen und um eine schriftliche Genehmigung bitten, oder
was?
Muss er nun aufgeben. Fotos machen, die dann keiner sehen darf, weil 10 Zuschauer am Rand stehen. Schon übel.
Sie sprechen ja über Bewegungsprofile, die solche Fotos ermöglichen. Das allerdings Vater Staat mit Überwachungskameras, Maut Brücken, oder Handy Ortung uns schon top verfolgen kann, wird da gelinde unter den Tisch fallen lassen.
Was Kameratechnik und Gesichtserkennung heute schon kann, ist unfassbar.
Wenn es keine Nachbesserungen gibt im Nachhinein, ist das richtig ein Einschnitt von, ich sag mal, "historischer Größe". So was wie die Einführung der Anschnallpflicht oder so. (In meinem Verständnis.)
...mit Großpudel Greta *11.5.21 an der Seite und Joy im Herzen.
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Re: Neues Datenschutzgesetz. Was ist zu beachten?
Massenfotographie als Ausnahme gab es bisher. Aber ob das mit dem neuen Gesetz nochso gilt???
Liebe Grüße von
Christiane, Mika und Shari
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Re: Neues Datenschutzgesetz. Was ist zu beachten?
Nein, gilt sie nicht mehr - s. mein Link oben und das Beispiel vom Fotografen, der keine Fotos mehr von Fußballspielen der Kreisliga machen wird wegen des Publikums.
Das Blöde ist auch, dass schon das Machen (!) der Fotos nicht mehr erlaubt ist, nicht erst die Veröffentlichung.
Und selbst wenn Einwilligungen gegeben werden (z. B. von den Gästen auf einer Hochzeitsfeier): Es muss neuerdings immer die Möglichkeit bestehen, dass jemand nachträglich seine Einwilligung zurück ziehen kann und dann müssen die Bilder gelöscht werden. Laut neuer Verordnung kann niemand "einmal für alle Zeit" seine Einwilligung zur Veröffentlichung abgeben - es muss immer die Möglichkeit des Widerrufs geben. Das ist ein gewisser Organisationsaufwand.
Ich finde es anstrengend über das Thema zu reden, wenn etwas in den Raum geworfen wird, was aber nicht konkret in Abgleich gebracht wird mit der neuen Verordnung. Vermutung und Bauchgefühl helfen an dieser Stelle nicht.
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Re: Neues Datenschutzgesetz. Was ist zu beachten?
Ja, ich weiß was Du meinst . Mein Enthusiasmus, mich in die Paragraphen zu vertiefen ist aber leider auch sehr begrenzt . Und so hab ich gerade das Gefühl, dass sich ab sofort das Fotographieren auf Blümchen, Tiere und Bauwerke beschränken sollte - und man besser jeden Zweibeiner erstmal 'zum Pfeffer' schickt.
Liebe Grüße von
Christiane, Mika und Shari
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Re: Neues Datenschutzgesetz. Was ist zu beachten?
https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-fotobusiness/Isi hat geschrieben: ↑Mi Mai 09, 2018 7:24 am
Und selbst wenn Einwilligungen gegeben werden (z. B. von den Gästen auf einer Hochzeitsfeier): Es muss neuerdings immer die Möglichkeit bestehen, dass jemand nachträglich seine Einwilligung zurück ziehen kann und dann müssen die Bilder gelöscht werden. Laut neuer Verordnung kann niemand "einmal für alle Zeit" seine Einwilligung zur Veröffentlichung abgeben - es muss immer die Möglichkeit des Widerrufs geben. Das ist ein gewisser Organisationsaufwand.
Ich finde es anstrengend über das Thema zu reden, wenn etwas in den Raum geworfen wird, was aber nicht konkret in Abgleich gebracht wird mit der neuen Verordnung. Vermutung und Bauchgefühl helfen an dieser Stelle nicht.
https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-u ... ie-teil-2/
https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-u ... ie-teil-3/
https://www.fotorecht-seiler.eu/massnah ... obusiness/
Hier hat sich mal ein auf Fotografie spezialisierter Rechtsanwalt mit der neuen EU Datenschutzverordnung auseinandergesetzt. Ich habe die Artikel eben nur überflogen, aber ich finde sie gut verständlich.
Außerdem findet die EU Datenschutzverordnung keine Anwendung bei Fotos, die rein zu persönlichen oder familiären Zwecken gemacht werden. Also können wir munter weiterhin u.a. auf unseren Reisen Fotos - auch von anderen Menschen - machen, solange wir sie nicht veröffentlichen. (§2 Abs.2 EU Datenschutzverordnung).
Die EU Datenschutzverordnung zu lesen ist nicht nur anstrengend, sondern wirft bei mir mehr Fragen auf als dass sie beantwortet werden. Die Verordnung ist katastrophal formuliert - Bandwurmsätze - und die Definitionen sind so unklar, so dass selbst bei erfahrenen Juristen große Unsicherheit besteht, was das nun alles genau bedeuten soll. Meiner Erfahrung nach wird entweder der deutsche Gesetzgeber die nationalen Gesetze nachbessern müssen und/oder es wird zu gerichtlichen Entscheidungen kommen, die dann die Rechtslage klären.
Fazit:
Fotos sind personenbezogene Daten im Sinne der EU Datenschutzverordnung, auch wenn sie keine Personen ablichten. Das liegt an unsere heutigen Technik, weil mit dem digitalen Erstellen des Fotos gleichzeitig Daten, beispielsweise über Zeit der Aufnahme, erhoben und festgehalten werden.
Das Erstellen von Fotos rein zu privaten oder familiären Zwecken fällt nicht unter die EU Datenschutzverordnung. Wenn ich also ein Foto mache rein zu privaten Zwecken, dann benötige ich nicht die Einwilligung der Person, die auf dem Foto ist, jedenfalls nicht nach der EU Datenschutzverordnung.
Frage ist, was mit den Fotos ist, die wir zu privaten Zwecken gemacht haben, hier aber voröffentlichen. Ich gehe davon aus, dass mit der Veröffentlichung von den Fotos diese nicht mehr alleine einem rein privaten Zweck dienen. Darum fällt die Veröffentlichung unter die EU Datenschutzverordnung. Wir müssten also nachweisen können, dass uns eine Einwilligung der Person vorliegt, die wir abgelichtet haben. Bei Minderjährigen müssen wir die Einwilligung des Sorgeberechtigten nachweisen können. Dabei stellt die EU Datenschutzverordnung ausdrücklich auf die Nachweispflicht ab.
So, ich bin mir nicht sicher, ob ich etwas Licht ins Dunkel bringen konnte.
Kerstin mit Lulu, Roxi und Enno sowie Xanny und Leo in meinem Herzen
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Re: Neues Datenschutzgesetz. Was ist zu beachten?
Vielen Dank für die Links und die Erklärungen, Kerstin!
Liebe Grüße von Katja mit Bolle im Herzen & Jella an meiner Seite
Re: Neues Datenschutzgesetz. Was ist zu beachten?
Was ich dazu gelesen habe, spricht allerdings gegen deine These, dass private Aufnahmen nicht betroffen sind. Alleine das Foto zu machen und zu speichern zählt als Verletzung des Datenschutzes.
Hierzu die Passagen aus denen ich das herauslese. Es bleibt wohl immer Interpretationsspielraum bei solchen Gesetzen, allerdings habe ich keinerlei Lust hier in irgendwelche Konflikte zu geraten und werde bis es Anpassungen an die Gesetze gibt, sehr vorsichtig sein.
Hierzu die Passagen aus denen ich das herauslese. Es bleibt wohl immer Interpretationsspielraum bei solchen Gesetzen, allerdings habe ich keinerlei Lust hier in irgendwelche Konflikte zu geraten und werde bis es Anpassungen an die Gesetze gibt, sehr vorsichtig sein.
"Wenn Sie nicht für die so genannte institutionalisierte Presse oder ein Rundfunkunternehmen bzw. dessen Zulieferer, Wissenschaft & Forschung oder ‚Kunst‘ arbeiten, können Sie aller Wahrscheinlichkeit nach Fotos und Filmaufnahmen, auf denen Personen zu erkennen sind, in Zukunft nur noch mit deren Einwilligung anfertigen, speichern und/oder verarbeiten sowie weitergeben, nutzen etc."
Welche Ausnahmen gibt es?
Es gibt einige wenige Ausnahmeregelungen, die Fotografen in den beschriebenen Fällen aber kaum weiterhelfen. Sie gelten für Analogfotografie, für Aufnahmen im rein persönlichen und familiären Kreis (die dann aber auch nicht im Internet veröffentlicht werden dürfen), und für Abbildungen von Verstorbenen. Böswillig könnte man sagen: Wer eine Personengruppe mit der Spiegelreflex Baujahr 1973 fotografiert und alle Abgebildeten danach um die Ecke bringt, ist juristisch auf der sicheren Seite – zumindest in Sachen Foto.
Freie Fotografen, Blogger oder auch Amateure, die Handyfotos auf der Straße schießen, brauchen eine Einwilligung der abgebildeten Personen – was in aller Regel völlig unrealistisch ist. Dabei müssen die Fotos nicht einmal auf Plattformen wie Instagram oder Facebook veröffentlicht werden. Schon die Aufnahme zählt als Datenerhebung und fällt damit unter die DSGVO.
Re: Neues Datenschutzgesetz. Was ist zu beachten?
Wie ich schon sagte, ist die EU Datenschutzverordnung katastrophal formuliert. So steht in Paragraf 2 Abs. 2 Nr 3 der Verordnung, dass diese keine Anwendung findet bei der ausschließlichen Ausübung privater und familiärer Tätigkeiten durch eine natürliche Person.
Was unter privaten und familiären TÄTIGKEITEN zu verstehen ist, darüber lässt sich wohl streiten.
Juristisch würde man zunächst nach dem Wortlaut gehen: Tätigkeiten ist mit Aktion, also einem Tun verbunden. Privat und familiär deutet auf eine Unterscheidung zu beruflicher Tätigkeit hin. Das spricht für die Annahme, dass Fotos, die rein privaten Zwecken dienen, nicht der Einwilligung bedürfen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die EU-Kommission diesen Privaten Bereich regeln wollte bzw durfte, weil dieser Bereich nicht Bestandteil des EU-Vertrages ist.
Ich persönlich werde also weiter Fotos im Urlaub oder familiären Feiern und Zusammenkünften machen, ohne nach der Einwilligung zu fragen. Wenn ich sie nicht veröffentliche, wie will man denn darauf kommen, dass ich diese Fotos gemacht habe?
Sorry, es bleibt also kompliziert und nicht eindeutig, bis der Gesetzgeber und/oder die Gerichte das eindeutig geklärt haben.
Was unter privaten und familiären TÄTIGKEITEN zu verstehen ist, darüber lässt sich wohl streiten.
Juristisch würde man zunächst nach dem Wortlaut gehen: Tätigkeiten ist mit Aktion, also einem Tun verbunden. Privat und familiär deutet auf eine Unterscheidung zu beruflicher Tätigkeit hin. Das spricht für die Annahme, dass Fotos, die rein privaten Zwecken dienen, nicht der Einwilligung bedürfen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die EU-Kommission diesen Privaten Bereich regeln wollte bzw durfte, weil dieser Bereich nicht Bestandteil des EU-Vertrages ist.
Ich persönlich werde also weiter Fotos im Urlaub oder familiären Feiern und Zusammenkünften machen, ohne nach der Einwilligung zu fragen. Wenn ich sie nicht veröffentliche, wie will man denn darauf kommen, dass ich diese Fotos gemacht habe?
Sorry, es bleibt also kompliziert und nicht eindeutig, bis der Gesetzgeber und/oder die Gerichte das eindeutig geklärt haben.
Kerstin mit Lulu, Roxi und Enno sowie Xanny und Leo in meinem Herzen
Re: Neues Datenschutzgesetz. Was ist zu beachten?
So sehe ich es auch. Bin gespannt wie das Verhalten bei Konzerten ausfallen wird. Da wird ja viel geknipst und gefilmt. Im Grunde dann ja verboten, aber ich könnte mir vorstellen, dass Otto Normal Menschen, sich null daran halten werden.
Re: Neues Datenschutzgesetz. Was ist zu beachten?
Danke Kerstin, die von die verlinkten Artikel bringen doch wenigstens ein bisschen mehr Aufklärung.
D.h. also, dass wirklich hauptsächlich Gewerbe betroffen sind und wir als Privatknipser weiter Bilder machen dürfen.
Wenn wir unsere Bilder von den Hunden hier veröffentlichen müssen wir halt vermehrt aufpassen, das sonst keine
Personen auf dem Bild sind. Aber das hieße ja auch, dass das Forum zumindest auf Bilder von Forentreffen verzichten
muss, oder ist das dann unter Familie zu rechnen? Oder reicht es, eine Einverständniserklärung aller Abgebildeten einzuholen?
Aber da wurde ja meist eh schon immer nachgefragt,ob jemand sein Konterfei hier sehen lassen will, oder nicht.
Es wäre wirklich schade, wenn das in Zukunft nicht mehr möglich wäre alle an Treffen teilhaben zu lassen.
Es gibt noch viele Fragen, aber vielleicht, und da fasse ich mir an die eigene Nase, sollte man erst mal nicht überreagieren,
sondern es erst mal auf uns zu kommen lassen, ändern können wir eh nix.
Viele Grüße
Gudrun+ Chili
D.h. also, dass wirklich hauptsächlich Gewerbe betroffen sind und wir als Privatknipser weiter Bilder machen dürfen.
Wenn wir unsere Bilder von den Hunden hier veröffentlichen müssen wir halt vermehrt aufpassen, das sonst keine
Personen auf dem Bild sind. Aber das hieße ja auch, dass das Forum zumindest auf Bilder von Forentreffen verzichten
muss, oder ist das dann unter Familie zu rechnen? Oder reicht es, eine Einverständniserklärung aller Abgebildeten einzuholen?
Aber da wurde ja meist eh schon immer nachgefragt,ob jemand sein Konterfei hier sehen lassen will, oder nicht.
Es wäre wirklich schade, wenn das in Zukunft nicht mehr möglich wäre alle an Treffen teilhaben zu lassen.
Es gibt noch viele Fragen, aber vielleicht, und da fasse ich mir an die eigene Nase, sollte man erst mal nicht überreagieren,
sondern es erst mal auf uns zu kommen lassen, ändern können wir eh nix.
Viele Grüße
Gudrun+ Chili
Re: Neues Datenschutzgesetz. Was ist zu beachten?
Sehe ich eben nicht so, dass sich für Privatpersonen nichts ändert und ja Fotos von Forentreffen sind dann wohl eher nicht mehr möglich.
Denn selbst wenn alle unterschreiben, dass man das Foto machen und veröffentlichen darf, kann jeder diese Einverständniserklärung wieder entziehen.
Natürlich unter Freunden eher Theorie, aber es gibt so viele Dinge, von denen man denkt dass sie nicht eintreffen werden....
Es wurde ja vor einiger Zeit auch das Recht am Foto von gewissen Gebäuden wie zB der Eifelturm geschützt. Sprich auch ein Privatmensch darf den beleuchteten Eifelturm nicht knipsen und in Facebook laden. Gehört habe ich dennoch nie von einem Fall, wo dieses bestraft wurde.
Man bewegt sich eventuell in Grauzonen mitunter. Ich finde es nur immer wichtig, dass jeder über solche Gesetze informiert ist. Wie er sie für sich selber auslegt, ist ja eine andere Sache.