Reisende Hundehalter haben auch bei Zahlung eines Aufschlags für den Vierbeiner keinen Anspruch auf Versorgung mit Hundefutter. Ein Ehepaar mit Zwergpudel hatte vergeblich geklagt, weil das gebuchte Hotel für den Hund kein kostenloses Hundefutter zur Verfügung gestellt und auch die Mitnahme des Tieres in den Speisesaal untersagt hatte (LG Frankfurt, 2/24 S 59/99).
Quelle:
http://www.test.de/themen/freizeit-reis ... 1-2084931/