Ausgangspunkt waren dort die neuen Regelungen in der Ausstellung "Neumünster wedelt 2022".
Hier in dieser Diskussion würde ich gerne mehr auf das Ausstellungswesen fokussieren, die Änderungen, die sich ergeben, seitdem am 1.1.2022 die neue Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV) in Kraft getreten ist.
Für Dortmund muss für jeden ausgestellte Hund diese
"Tierärztliche Bescheinigung über die Untersuchung zur Erkennung von Hunden, bei denen Hinweise auf sog. Qualzuchtmerkmale zu finden sind"
vorgelegt werden:
https://www.messe-hund-und-katz.de/file ... uchung.pdf
- Wenn das einer ernst nimmt, müsste es ja zu VIEL weniger Meldungen kommen, kommen können

Zu den Besuchehunden gibt es keinerlei Infos, ob da neue Regelungen greifen, wie jetzt in Neumünster!
https://www.messe-hund-und-katz.de/besu ... ormationen