Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV
Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV
Unsere Fotos kommen noch. Der Einlass war an beiden Tagen unkompliziert. Am Samstag hat der Tierarzt gefühlt gar nicht geguckt, wahrscheinlich hat er einen kurzen Blick hingeworfen, am Sonntag war es ein anderer Tierarzt, der hat sichtbar hingeguckt, das war aber auch nur eine Sache von Sekunden. Alle Pudel am Ring trugen mehr oder oder weniger Bart. Am Sonntag sind einige vom Veterinäramt um den Pudelring gelaufen und haben einige Aussteller angesprochen und kurz mit ihnen geredet, worüber weiß ich nicht, wir wurden z.B. nicht angesprochen.
Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV
Danke für Deine Informationen.
Ich hatte im Vorfeld schon einige Dinge gehört und es wurde vieles gemunkelt.
Bin ich froh nicht mehr auf Ausstellungen zu müssen.
Lauri war dreimal auf Ausstellung, Körung bestanden, 1x CACIB - es reicht vollkommen
Lieben Gruß Jella
Ich hatte im Vorfeld schon einige Dinge gehört und es wurde vieles gemunkelt.
Bin ich froh nicht mehr auf Ausstellungen zu müssen.
Lauri war dreimal auf Ausstellung, Körung bestanden, 1x CACIB - es reicht vollkommen

Lieben Gruß Jella
Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV
So sah er aus:






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- Riesen-Nase
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Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV
Ich finde ihn einfach wunderschön.
Ob und wieviel Tasthaare ein Pudel haben soll, aus der Diskussion halte ich mich raus.

Ob und wieviel Tasthaare ein Pudel haben soll, aus der Diskussion halte ich mich raus.
Viele Grüße von Ariane mit Mozart, Humboldt, Odin und den Mädels
Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV
Hatten wir das Schreiben hier schon mal veröffentlicht?
Ich hatte das noch nicht gelesen, aber das ist ja wohl eindeutig:
An die
Vorsitzenden der VDH-Mitgliedsvereine
Vibrissen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Kop/Lo 13. September 2022
im Zuge der aktuellen Diskussion zur Tierschutz-Hundeverordnung möchten wir Sie über die Posi- tion des VDH zum Thema Vibrissen informieren.
Vibrissen (Sinushaare, Tasthaare) gehören zu den haarähnlichen Tastorganen, die eine sensorische Funktion und Bedeutung haben.
• Gemäß § 6 TierSchG ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres verboten. Dieses Verbot bezieht sich in bestimmten Fällen auch auf nachwach- sende Körperteile.
• Gemäß § 10 S. 1 Nr. 1 TierSchHuV ist es verboten, Hunde auszustellen, bei denen Körper- teile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind.
Die Entfernung oder Kürzung von Vibrissen an Hunden fällt unter diese Bestimmungen und ist da- her tierschutzwidrig und daher untersagt.
Der VDH-Vorstand hat in seiner Sitzung am 7. September 2022 zur Klarstellung entschieden:
Bei Veranstaltungen des VDH (Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Prüfungen) dürfen Hunde mit entfernten und gekürzten Vibrissen nicht teilnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Leif Kopernik Hauptgeschäftsführer
Ich hatte das noch nicht gelesen, aber das ist ja wohl eindeutig:
An die
Vorsitzenden der VDH-Mitgliedsvereine
Vibrissen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Kop/Lo 13. September 2022
im Zuge der aktuellen Diskussion zur Tierschutz-Hundeverordnung möchten wir Sie über die Posi- tion des VDH zum Thema Vibrissen informieren.
Vibrissen (Sinushaare, Tasthaare) gehören zu den haarähnlichen Tastorganen, die eine sensorische Funktion und Bedeutung haben.
• Gemäß § 6 TierSchG ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres verboten. Dieses Verbot bezieht sich in bestimmten Fällen auch auf nachwach- sende Körperteile.
• Gemäß § 10 S. 1 Nr. 1 TierSchHuV ist es verboten, Hunde auszustellen, bei denen Körper- teile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind.
Die Entfernung oder Kürzung von Vibrissen an Hunden fällt unter diese Bestimmungen und ist da- her tierschutzwidrig und daher untersagt.
Der VDH-Vorstand hat in seiner Sitzung am 7. September 2022 zur Klarstellung entschieden:
Bei Veranstaltungen des VDH (Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Prüfungen) dürfen Hunde mit entfernten und gekürzten Vibrissen nicht teilnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Leif Kopernik Hauptgeschäftsführer
Liebe Grüße Susanne mit KP „Jotti“ und CCD hhl „Jesse“
- Tanja aus Haan
- Supernase
- Beiträge: 4362
- Registriert: Di Nov 27, 2018 4:50 pm
Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV
Ja, wir hatten das schon, die rechtliche Vorgabe, die der VDH hier wiedergibt, war und ist klar. Eine "Position" des VDH dazu, ist dieser "Stellungnahme" mE darüber hinaus nicht zu entnehmen.
ABER es wird ja in der Praxis nicht so umgesetzt, s. zB letzter Bericht und Fotos von Snille.
Auf den ersten Blick erkennbar, wurden an jeder Stelle mindestens Vibrissen teilweise gekürzt. Es gab kein Problem mit den kontrollierenden TÄen (so wie ich es verstanden habe auch keinen Hinweis) und anwesendem Vet.amt.
Dies kann mE nur so sein, weil auch den TÄ, den Verantwortlichen beim VDH, Pudelklub etc klar zu sein scheint, dass es schlicht UNMÖGLICH ist, keine einzige Vibrissen beim Pudel teilweise zu amputieren.
Es bedarf nach wie vor einer "Verordnung" über die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben, was widerum auch unmöglich scheint.
Deshalb bedarf es Rechtsprechung.
ABER es wird ja in der Praxis nicht so umgesetzt, s. zB letzter Bericht und Fotos von Snille.
Auf den ersten Blick erkennbar, wurden an jeder Stelle mindestens Vibrissen teilweise gekürzt. Es gab kein Problem mit den kontrollierenden TÄen (so wie ich es verstanden habe auch keinen Hinweis) und anwesendem Vet.amt.
Dies kann mE nur so sein, weil auch den TÄ, den Verantwortlichen beim VDH, Pudelklub etc klar zu sein scheint, dass es schlicht UNMÖGLICH ist, keine einzige Vibrissen beim Pudel teilweise zu amputieren.
Es bedarf nach wie vor einer "Verordnung" über die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben, was widerum auch unmöglich scheint.
Deshalb bedarf es Rechtsprechung.
Viele Grüße aus dem Rheinland
Tanja mit GP Nox (*3.10.18) und Helga (*14.3.14)
Tanja mit GP Nox (*3.10.18) und Helga (*14.3.14)
Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV
Das Schreiben hatten wir schon? Echt? Wo?
Dann sorry, dass ich es normal reingestellt habe.
Dann sorry, dass ich es normal reingestellt habe.
Liebe Grüße Susanne mit KP „Jotti“ und CCD hhl „Jesse“
Re: Ausstellungsregeln nach dem 1.1.22 mit neuem TierSchHuV
Das schreibt der VDP Schleswig-Flensburg auf seiner Seite für das Hallenturnier im Februar…
Startbedingungen:
• Für jeden startenden Hund ist ein Gesundheitszeugnis nach §10 TierSchHuV vorzulegen!
Das heißt startgebühr für jeden Hund + Gesundheitszeugnis…
Ich schätze mal mindestens 50-60€ pro Hund …
Startbedingungen:
• Für jeden startenden Hund ist ein Gesundheitszeugnis nach §10 TierSchHuV vorzulegen!
Das heißt startgebühr für jeden Hund + Gesundheitszeugnis…
Ich schätze mal mindestens 50-60€ pro Hund …
Liebe Grüße Susanne mit KP „Jotti“ und CCD hhl „Jesse“