Startberechtigung für Anhangregisterhunde
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- Einsteiger-Nase
- Beiträge: 43
- Registriert: Fr Sep 24, 2010 1:50 pm
Startberechtigung für Anhangregisterhunde
Ich habe folgendes gestern im Internet gefunden:
Welt- und Sektions- Titelveranstaltungen der FCI
Startberechtigung für Anhangregisterhunde
Beschluss mit Wirkung ab dem 01.01.2011
zu lesen unter:
http://www.vdh.de/tl_files/media/pdf/ag ... rhunde.pdf
Gruß Ute Schnaitmann mit Lita und dem schwarzen Blitz Jazz
Welt- und Sektions- Titelveranstaltungen der FCI
Startberechtigung für Anhangregisterhunde
Beschluss mit Wirkung ab dem 01.01.2011
zu lesen unter:
http://www.vdh.de/tl_files/media/pdf/ag ... rhunde.pdf
Gruß Ute Schnaitmann mit Lita und dem schwarzen Blitz Jazz
Re: Startberechtigung für Anhangregisterhunde
Prima, dann dürfen die "Bunten" ja in Zukunft auch starten (so sie denn alle anderen "Hürden" gemeistert haben).
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- Zwerg-Nase
- Beiträge: 719
- Registriert: Sa Mai 23, 2009 1:53 am
Re: Startberechtigung für Anhangregisterhunde
Wenn das in der Praxis dann tatsächlich auch so praktiziert wird finde ich's prima!
Wenn man sich also nen BlackTan oder Harlekin holt, muss man diesen in's Register eintragen lassen und ist dann startberechtigt?
Wenn man sich also nen BlackTan oder Harlekin holt, muss man diesen in's Register eintragen lassen und ist dann startberechtigt?
Re: Startberechtigung für Anhangregisterhunde
Die Zweifarbenpudel SIND in einem Anhangregister eines im VDH eingetragenen Vereins.
Es wird bezüglich des Registers KEINE Einschränkung gemacht.
Zitat:
Nur diejenigen Hunde FCI-anerkannter Rassen dürfen teilnehmen, die in einem Zuchtbuch
oder einem Anhangregister einer Mitgliederorganisation oder eines Vertragspartners der FCI
eingetragen sind sowie Hunde, die im Zuchtbuch oder im Anhangregister einer Organisation
eingetragen sind, die nicht Mitglieder der FCI ist, die aber mit der FCI eine vertragliche Vereinbarung
zur gegenseitigen Anerkennung der Zuchtbücher abgeschlossen hat (AKC, KC,
CKC).
Neu ist, dass im Anhangregister eines Zuchtbuches eingetragene Hunde startberechtigt sind,
was bisher nicht der Fall war.
Es steht ausdrücklich Anhangregister da, nicht Reserveregister, also ist es unerheblich ob Sonderregister Reserve (bei den Einfarben) oder Sonderregister black/tan, oder SR harlein oder Sonderregister Beobachtungszucht oder wie die Mehrfarbenregister alle bei den Pudelklubs benannt sind. ALLE sind Anhangregister.
Es wird bezüglich des Registers KEINE Einschränkung gemacht.
Zitat:
Nur diejenigen Hunde FCI-anerkannter Rassen dürfen teilnehmen, die in einem Zuchtbuch
oder einem Anhangregister einer Mitgliederorganisation oder eines Vertragspartners der FCI
eingetragen sind sowie Hunde, die im Zuchtbuch oder im Anhangregister einer Organisation
eingetragen sind, die nicht Mitglieder der FCI ist, die aber mit der FCI eine vertragliche Vereinbarung
zur gegenseitigen Anerkennung der Zuchtbücher abgeschlossen hat (AKC, KC,
CKC).
Neu ist, dass im Anhangregister eines Zuchtbuches eingetragene Hunde startberechtigt sind,
was bisher nicht der Fall war.
Es steht ausdrücklich Anhangregister da, nicht Reserveregister, also ist es unerheblich ob Sonderregister Reserve (bei den Einfarben) oder Sonderregister black/tan, oder SR harlein oder Sonderregister Beobachtungszucht oder wie die Mehrfarbenregister alle bei den Pudelklubs benannt sind. ALLE sind Anhangregister.
Re: Startberechtigung für Anhangregisterhunde
Hoffen wir mal, dass das die FCI genauso interpretiert - schön wäre es.
Frage - ist bei den Registerhunden sowohl das VDH- als auch das FCI-Logo drauf?
Bei allen Registerhunden meine ich jetzt - also sowohl die "normalen" Register als auch die "Sonder"register?
Frage - ist bei den Registerhunden sowohl das VDH- als auch das FCI-Logo drauf?
Bei allen Registerhunden meine ich jetzt - also sowohl die "normalen" Register als auch die "Sonder"register?
Viele Grüße
Cindy
"Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was Du dir vertraut gemacht hast!" (Le petit prince, Antoine de Saint-Exupéry)
Cindy
"Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was Du dir vertraut gemacht hast!" (Le petit prince, Antoine de Saint-Exupéry)
Re: Startberechtigung für Anhangregisterhunde
Ja Cindy, auf den Ahnentafeln ist das VDH sowie das FCI-Logo drauf.
Also, wenn Pudel mit AKC und CKC-Pedigree mit einer Farbe starten dürfen, die hier in D noch nicht mal anerkannt ist (brown/tan, sable, "bunt"-partie), dann sollten die hier in D im SR stehenden so halbwegs anerkannten das ja wohl auch dürfen!
Also, wenn Pudel mit AKC und CKC-Pedigree mit einer Farbe starten dürfen, die hier in D noch nicht mal anerkannt ist (brown/tan, sable, "bunt"-partie), dann sollten die hier in D im SR stehenden so halbwegs anerkannten das ja wohl auch dürfen!
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- Einsteiger-Nase
- Beiträge: 43
- Registriert: Fr Sep 24, 2010 1:50 pm
Re: Startberechtigung für Anhangregisterhunde
Auf der Ahnentafel von meinem Black and tan Kleinpudel ist das VDH- sowie das FCI Zeichen.
Somit ist (so denke ich ) den Harlekinen und Black and tan der Weg frei bei den WM Qualis mitzulaufen.
Grüße
Ute Schnaitmann mit Lita und dem schwarzen Blitz Jazz
Somit ist (so denke ich ) den Harlekinen und Black and tan der Weg frei bei den WM Qualis mitzulaufen.
Grüße
Ute Schnaitmann mit Lita und dem schwarzen Blitz Jazz
Re: Startberechtigung für Anhangregisterhunde
@Andrea
Du kennst das Spielchen doch - es geht nicht um die Farbe, sondern um die "richtigen" Papiere. Solange VDH und FCI Logo drauf sind ist ja alles ok - dann kann keiner was wollen.
Aber Du weisst wie es ist - der Teufel ist ein Eichhörnchen. Wenn die Logos nicht drauf wären - einer stolpert ggf. drüber und dann gibt es grosse Diskussionen.
Siehe den Fall Nicola Giraudi / Twister - http://www.tkamo.ch/tkamo/de/pdf/info-g ... te_rev.pdf
EDIT -> verlinkt von http://www.tkamo.ch - nur der "Richtigkeit" halber.
im Zuge dessen kam es ja wohl jetzt auch zu diesen Regelungen von wegen expliziter Zulassung der "Registerhunde".
Wäre niemandem aufgefallen, dass die Zuchtbuchnummer von Claudia Schwab's Hund keine SHSB-Nr war, wäre vielleicht auch nicht aufgefallen, dass Twister's Ahnentafel "nicht korrekt" war. Oder ggf. wäre das auf der WM selbst aufgefallen.
Wenn jetzt bsp. bei den MEhrfarben kein FCI-Logo auf der Ahnentafel wäre, dann würde garantiert irgendwann jemand drüber stolpern und die Frage aufwerfen, ob diese Hunde nun starten dürfen oder nicht. Solange aber beide Logos drauf sind, kein Thema.
Du kennst das Spielchen doch - es geht nicht um die Farbe, sondern um die "richtigen" Papiere. Solange VDH und FCI Logo drauf sind ist ja alles ok - dann kann keiner was wollen.
Aber Du weisst wie es ist - der Teufel ist ein Eichhörnchen. Wenn die Logos nicht drauf wären - einer stolpert ggf. drüber und dann gibt es grosse Diskussionen.
Siehe den Fall Nicola Giraudi / Twister - http://www.tkamo.ch/tkamo/de/pdf/info-g ... te_rev.pdf
EDIT -> verlinkt von http://www.tkamo.ch - nur der "Richtigkeit" halber.
im Zuge dessen kam es ja wohl jetzt auch zu diesen Regelungen von wegen expliziter Zulassung der "Registerhunde".
Wäre niemandem aufgefallen, dass die Zuchtbuchnummer von Claudia Schwab's Hund keine SHSB-Nr war, wäre vielleicht auch nicht aufgefallen, dass Twister's Ahnentafel "nicht korrekt" war. Oder ggf. wäre das auf der WM selbst aufgefallen.
Wenn jetzt bsp. bei den MEhrfarben kein FCI-Logo auf der Ahnentafel wäre, dann würde garantiert irgendwann jemand drüber stolpern und die Frage aufwerfen, ob diese Hunde nun starten dürfen oder nicht. Solange aber beide Logos drauf sind, kein Thema.
Viele Grüße
Cindy
"Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was Du dir vertraut gemacht hast!" (Le petit prince, Antoine de Saint-Exupéry)
Cindy
"Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was Du dir vertraut gemacht hast!" (Le petit prince, Antoine de Saint-Exupéry)
Re: Startberechtigung für Anhangregisterhunde
Supi
endlich mal ne sinnvolle Entscheidung!!!!
endlich mal ne sinnvolle Entscheidung!!!!