T O L L W U T - Verordnung endlich geändert
T O L L W U T - Verordnung endlich geändert
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Zuletzt geändert von leo am Mi Dez 26, 2012 3:21 pm, insgesamt 2-mal geändert.
Hi zusammen,
warum sollte der VDH nichts ändern? Für die bisherige Regelung war ja nur die Tollwut-VO der Grund. Und die Tatsache, dass für jede Veranstaltung eine "Impfliste" ans Veterinäramt abgegeben werden muss mit der Unterschrift des Veranstaltungsleiters, dass alle Hunde über einen gültigen Impfschutz verfügen.
Sobald geklärt ist, was in Zukunft als gültiger Impfschutz gilt rsp. wie das kenntlich gemacht wird, werden mit ziemlicher Sicherheit die Ausführungs-VO dementsprechend angepasst werden.
Und damit kann sich dann der VDH auch anpassen. Denn den braucht ja nur zu interessieren, was das jeweilige Veterinäramt als Auflage macht rsp. machen muss.
Frage ist nach wie vor, wie wird der gültige Impfschutz festgelegt. Wenn der Hersteller eine Schutzdauer von 3 Jahren angibt, gilt das dann ab Impfzeitpunkt oder ab Herstellungsdatum. Eigentlich müsste es vom Impfzeitpunkt an gelten, aber na ja. Eigentlich ist viel.
Viele Grüße
Cindy
warum sollte der VDH nichts ändern? Für die bisherige Regelung war ja nur die Tollwut-VO der Grund. Und die Tatsache, dass für jede Veranstaltung eine "Impfliste" ans Veterinäramt abgegeben werden muss mit der Unterschrift des Veranstaltungsleiters, dass alle Hunde über einen gültigen Impfschutz verfügen.
Sobald geklärt ist, was in Zukunft als gültiger Impfschutz gilt rsp. wie das kenntlich gemacht wird, werden mit ziemlicher Sicherheit die Ausführungs-VO dementsprechend angepasst werden.
Und damit kann sich dann der VDH auch anpassen. Denn den braucht ja nur zu interessieren, was das jeweilige Veterinäramt als Auflage macht rsp. machen muss.
Frage ist nach wie vor, wie wird der gültige Impfschutz festgelegt. Wenn der Hersteller eine Schutzdauer von 3 Jahren angibt, gilt das dann ab Impfzeitpunkt oder ab Herstellungsdatum. Eigentlich müsste es vom Impfzeitpunkt an gelten, aber na ja. Eigentlich ist viel.
Viele Grüße
Cindy
Re: T O L L W U T - Verordnung endlich geändert
Hallo Brigitte,leo hat geschrieben:Ich schreib’s hier auch schnell noch rein
H U R R AAAAAA
Also: Für alle EU-Länder gilt nun seit Ende Dezember: Es gilt keine 12 monatige Wiederholungspflicht für TW-Impfung. Weder bei Reisen innerhalb der EU noch in den jeweiligen Ländern selbst.
Es gilt ab jetzt das, was der Hersteller des Präparates auf der Packung als Schutzdauer angibt.
http://bundesrecht.juris.de/tollwv_1991 ... 80991.html
LG
Brigitte
ich finde Deinen Beitrag so super, dass ich fragen möchte, ob ich ihn kopieren und weiterverwenden darf.
Ich meine, dieser Beitrag sollte zum Schutz unserer Hunde in weiteren Hundeforen veröffentlicht werden.
Ich weigere mich schon seit längerem, meine Hunde jährlich impfen zu lassen. Die Erfahrungen danach waren einfach zu gravierend.
Man darf/soll niemanden ständig mit Giftstoffen vergiften, wenn es nicht nötig ist. Und dass das jetzt auch endlich von den Behörden so gesehen wird, ist ein weiterer Fortschritt.
Die Hersteller-Lobby war in D bisher zu mächtig, denn siehe Schweizer Impfstoff, die ja schon eine längere Sicherheit angeben.
Hallo zusammen,
zum Thema Tollwutimpfung eine Information aus dem AHO-Newsletter
http://ticker-kleintiere.animal-health- ... 123-00001/
Viele Grüße
Cindy
zum Thema Tollwutimpfung eine Information aus dem AHO-Newsletter
http://ticker-kleintiere.animal-health- ... 123-00001/
Viele Grüße
Cindy
Hi Brigitte,
Impressum ist links oben in der Navi-Leiste. Die Seite animal-health-online.de gehört einem TA. Die Seite argrar.de hat ihr Impressum rechts in der Navi-Leiste.
So wie ich das verstanden habe, sind die Seiten mehr oder weniger private Seiten, die Artikel verschiedener Autoren beinhalten.
So schnell geht eine Änderung nicht. Da reicht es nicht aus, die Beipackzettel zu ändern. Wenn bei der Zulassung eine Haltbarkeit des Impfschutzes von 1 Jahr eingetragen wurde, muss erst eine neue Zulassung für die Haltbarkeit über mehrere Jahre beantragt werden. Je nachdem müssen dann entsprechende Testauswertungen etc. vorgelegt werden, ..... . Und je nachdem, wie alt die Zulassung schon rsp. erst ist, werden die Firmen schneller oder weniger schnell "schalten". Schliesslich ist das auch ein Kostenaufwand, der nicht unerheblich ist.
Viele Grüße
Cindy
Impressum ist links oben in der Navi-Leiste. Die Seite animal-health-online.de gehört einem TA. Die Seite argrar.de hat ihr Impressum rechts in der Navi-Leiste.
So wie ich das verstanden habe, sind die Seiten mehr oder weniger private Seiten, die Artikel verschiedener Autoren beinhalten.
So schnell geht eine Änderung nicht. Da reicht es nicht aus, die Beipackzettel zu ändern. Wenn bei der Zulassung eine Haltbarkeit des Impfschutzes von 1 Jahr eingetragen wurde, muss erst eine neue Zulassung für die Haltbarkeit über mehrere Jahre beantragt werden. Je nachdem müssen dann entsprechende Testauswertungen etc. vorgelegt werden, ..... . Und je nachdem, wie alt die Zulassung schon rsp. erst ist, werden die Firmen schneller oder weniger schnell "schalten". Schliesslich ist das auch ein Kostenaufwand, der nicht unerheblich ist.
Viele Grüße
Cindy
Hallo Cindy,Cindy hat geschrieben: So schnell geht eine Änderung nicht. Da reicht es nicht aus, die Beipackzettel zu ändern. Wenn bei der Zulassung eine Haltbarkeit des Impfschutzes von 1 Jahr eingetragen wurde, muss erst eine neue Zulassung für die Haltbarkeit über mehrere Jahre beantragt werden.
Viele Grüße
Cindy
das stimmt nicht, die Zulassungen erteilt das Paul-Ehrlich-Institut und zahlreiche Mitglieder aus dem Gh-Forum haben emails dorthin geschrieben, wenn du willst suche ich dir eine Antwort raus.
Die Hersteller müssen Anträge auf Änderung der Zulassung stellen und das PEI meint die Änderung geht dann eigentlich sehr schnell.
Also es wäre wirklich hilfreich die Impfstoffhersteller anzuschreiben, das man sie auffordere die 3-jährige Zulassung zu beantragen.
Hallo Yvonne,
die Frage ist, wie definiert man "sehr schnell". Das Arzneimittelgesetz schreibt vor, dass über eine Zulassung innerhalb von 7 Monaten entschieden werden muss. Und dann innerhalb von 3 Monaten ein entsprechender Bescheid herausgegeben werden muss. Macht insgesamt 10 Monate. So schnell ist das mE nicht wirklich.
Kann sein, dass das PEI sich beeilt, sobald der Zulassungsantrag da ist. Kann aber auch sein, dass nicht. Wobei das PEI vielleicht allgemein etwas schneller arbeitet, da ja öfter mal bei Zulassungen von Impfstoffen die Zeit auch drängt. Und in dem Fall sind ja bereits in anderen Ländern entsprechende Zulassungen da.
Aber verlassen würde ich mich nicht darauf, dass das noch in diesem Jahr durchgeht.
Viele Grüße
Cindy
die Frage ist, wie definiert man "sehr schnell". Das Arzneimittelgesetz schreibt vor, dass über eine Zulassung innerhalb von 7 Monaten entschieden werden muss. Und dann innerhalb von 3 Monaten ein entsprechender Bescheid herausgegeben werden muss. Macht insgesamt 10 Monate. So schnell ist das mE nicht wirklich.
Kann sein, dass das PEI sich beeilt, sobald der Zulassungsantrag da ist. Kann aber auch sein, dass nicht. Wobei das PEI vielleicht allgemein etwas schneller arbeitet, da ja öfter mal bei Zulassungen von Impfstoffen die Zeit auch drängt. Und in dem Fall sind ja bereits in anderen Ländern entsprechende Zulassungen da.
Aber verlassen würde ich mich nicht darauf, dass das noch in diesem Jahr durchgeht.
Viele Grüße
Cindy