Wie auch immer, nun wollte ich euch mal 2 emails einstellen, die Anfrage an Pfizer und die Antwort von Pfizer:
Anfrage:
Antwort:Von: xxxxxxxx
Gesendet: Mittwoch, 22. März 2006 11:15
An: tiergesundheit@pfizer.de; tiergesundheit@pfizer.de
Betreff: Fragen zum Tollwutimpfstoff
Sehr geehrte Damen und Herren,
da es immer wieder verschiedene Aussagen gibt, frage ich mal direkt bei Ihnen nach.
Soweit ich weiß haben Sie für Ihren Tollwut-Impfstoff eine längere Zulassung beantragt und diese wurde auch vom PEI genehmigt. Ist das richtig so?
Dann noch eine Frage zum impfen selber. Es ist doch, wenn ich es richtig verstanden habe, der selbe Impfstoff wie vor der Neuzulassung oder? Das heißt dann also es reicht aus das ich meinen Hund einmalig impfen lasse? Ich weiß das es auch sein kann das der Hund nicht den entsprechenden Titer bildet und es gibt ja auch noch die Impfversager, aber um diese Ausnahmen geht es mir nicht. Ich möchte nur wissen ob der Tierarzt mit einer einmaligen Impfung mir die 3 jährige Gültigkeit in den Paß eintragen kann/darf.
Von "Sobek, Anja" <Anja.Sobek@Pfizer.com>
Gesendet Montag, 10. April 2006, 11:52
An xxxxxx
CC
BCC
Betreff WG: Fragen zum Tollwutimpfstoff
Sehr geehrte Frau xxxxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage und entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
Bisher musste gegen Tollwut entsprechend der Tollwut-Verordnung und der Zulassung der Impfstoffe in jährlichen Intervallen nachgeimpft werden. Dieses hat sich mit Inkrafttreten der neuen Tollwut-Verordnung geändert, in der nun eine Nachimpfung nach Herstellerangaben vorgeschrieben wird.
Alle Impfstoffe mit einer Tollwutkomponente wurden daraufhin im Februar 2006 wie folgt zugelassen:
Enduracell® T, Enduracell® Lepto-T und Enduracell® 8: Die Dauer der Immunität für die Tollwut-Komponente beträgt bei Hund und Rind mindestens 3 Jahre.
Enduracell® T und Felocell® CVR-T: Die Dauer der Immunität für die Tollwut-Komponente beträgt bei der Katze mindestens 4 Jahre.
Demnach können Wiederholungsimpfungen gegen Tollwut bei Hund und Rind alle drei Jahre und bei der Katze alle vier Jahre erfolgen.
Die Auslieferung von o.g. Impfstoffen mit Gebrauchsinformationen, welche die verlängerten Nachimpfintervalle deklarieren, wird jedoch leider erst in 2 bis 5 Monaten erfolgen können. Rechtlich besteht die Möglichkeit, die verlängerten Nachimpfintervalle ab sofort zu nutzen.
Eine einmalige Impfung ist für den Schutz gegen Tollwut ausreichend.
Von Seiten der Virologen wird bei jungen Hunden eine 2malige Impfung empfohlen, um die notwendige Titerhöhe für Reisen in das Ausland zu erreichen. Dieser Titer wird nämlich nach einmaliger Impfung häufig nicht erreicht.
Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Tierarzt gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anja Sobek


