Show-Frisuren

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Resi
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Show-Frisuren

Beitrag von Resi »

Ich bin kein aktiver Aussteller (aber was nicht ist kann ja mal werden). Ich bin aber Hundesportler, liebe dennoch den Conti und habe den meines Wollpullis inzwischen sportlich funktionell abgeändert. Er sieht wenn ich seine Bauchlinie wieder besser habe so aus wie der Pudel in diesem Link ganz unten links http://www.benhompoodles.com/Poodles%20 ... 0With.html

Der Standard formuliert folgendes:

Zitat:
FCI-St Nr. 172 9
Englische Schur : Bei dieser Schur werden in Ergänzung zur
Löwenschur Motive, z.B. Ringe oder Manschetten an den
Hinterläufen modelliert oder auf dem Kopf ein Haarschopf belassen.
Für diese Schur sind weder der Schnurrbart noch der Haarschopf
verbindlich vorgeschrieben.
Das Fehlen einer scharfen Abgrenzung
am Haarkleid der Hinterhand ist zulässig.


eigentlich beschreibt es somit nicht nur den Conti, so wie er heute auf Ausstellungen hier in Deutschland zu sehen ist, sondern eine Richtlinie die eine große Bandbreite an Variationen zuläßt.

Warum wird hier aber alles vereinheitlicht?

Was passiert wenn ich in ein paar Jahren mit einem so geschnittenen Hund auf einer Ausstellung auftauche? Sprich wie reagieren Richter drauf?

Hat jemand in Deutschland seinen und schon einmal so ausgestellt?

Über zahlreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.

LG Anja
Pudelverrücktsein ist schön- es kann eben nur nicht jeder...

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Resi
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Re: Show-Frisuren

Beitrag von Resi »

Keiner der ne Meinung hat? :|
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Andrea01

Re: Show-Frisuren

Beitrag von Andrea01 »

Ich habe mal einen Puppy mit Haubenkrone hingestellt und bin rausgeflogen. Keine anerkannte Schur.

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Re: Show-Frisuren

Beitrag von Resi »

hast du das ohne Widerspruch akzeptiert? Ich habe jetzt nirgendwo eine Vorschrift gefunden wie der Puppy auss zu sehen hat.
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Pudelfreundin_Doris
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Re: Show-Frisuren

Beitrag von Pudelfreundin_Doris »

Resi hat geschrieben:hast du das ohne Widerspruch akzeptiert? Ich habe jetzt nirgendwo eine Vorschrift gefunden wie der Puppy auss zu sehen hat.
Das ist eine Richterentscheidung. Die kannst du akzeptieren oder bei der Ausstellungsleitung Einspruch einlegen, dafür Geld hinterlegen und dieses dann abschreiben..... Ich selbst habe noch nicht gehört, dass ein Einspruch positiv erledigt wurde. :?

Auszug aus der Öst. Ausstellungsordnung:
§ 17 Einspruch gegen das Richterurteil
(1) Das Richterurteil ist endgültig. Ein Einspruch dagegen ist unzulässig. Die Nachprüfung eines Richters durch andere Richter oder einen Richterrat ist verboten. Jede ungebührliche Kritik an einem Richterurteil hat den Verlust aller zuerkannten Bewertungen, Titel und Preise, sowie die sofortige Ausweisung aus der Ausstellung zur Folge. Es kann auch der Ausschluss von allen späteren Veranstaltungen durch den Vorstand des ÖKV verhängt werden (Antrag an den ÖKV durch die Ausstellungsleitung).
(2) Formale Unrichtigkeiten
Wenn eine formale Unrichtigkeit vorliegt, ob vom Veranstalter, Richter oder Aussteller verursacht, hat jeder betroffene Aussteller das Recht, dagegen Einspruch zu erheben. Die Ausstellungsleitung ist verpflichtet, wenn ihr eine formale Unrichtigkeit von sich aus bekannt wird, die nötigen Untersuchungen und Schritte einzuleiten. Einsprüche gegen formale Unrichtigkeiten sind an Ort und Stelle schriftlich am Tage der Ausstellung bei der Ausstellungsleitung inzubringen. Bei jedem Einspruch ist die doppelte der erhöhten Nenngebühr zu erlegen, die zu Gunsten der Ausstellungsleitung verfällt, wenn der Einspruch
abgelehnt wird. Die Entscheidung über den Einspruch trifft nach Anhören aller Beteiligten der Ausstellungsleiter oder dessen Stellvertreter. Gegen diese
Entscheidung kann innerhalb von 8 Tagen die Berufung beim ÖKV schriftlich (eingeschrieben) eingebracht werden. Die Entscheidung des ÖKV-Vorstandes ist
endgültig.
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Re: Show-Frisuren

Beitrag von Samtpfote »

Sorry, muss ich jetzt schonmal loswerden:
Sind die ganz doof??
Ein Richter ist ja wohl kein Gott und auch ein Richter kann mal fehler machen, also warum bitteschön ist nachprüfen lassen verboten :shock:
Das geht mir ja jetzt gar nicht ein :n010:
Wir schenken unseren Hunden ein klein wenig Liebe und Zeit.
Dafür schenken sie uns restlos alles, was sie zu bieten haben.
Es ist zweifellos das beste Geschäft, was der Mensch je gemacht hat.

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Resi
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Re: Show-Frisuren

Beitrag von Resi »

Ja das mit den Richterurteilen weiß ich. Ich frag ja so gezielt um an Erfahrungswerte ran zu kommen.

Das Problem an der Sache mit den erlaubten Schuren ist aber das es keine Formulierungen gibt wie genau diese denn nun auszusehen haben.

In der Ausstellungsordnung findet sich folgendes:
§ 7 Zulassung von Pudel
1. Zugelassen sind nur Pudel, die in ein von der F.C.I. anerkanntes Zuchtbuch bzw. Register
eingetragen sind und das vorgeschriebene Mindestalter von sechs Monaten am Tag vor
der Ausstellung vollendet haben in den anerkannten Schurarten (Klassische Schur,
Modeschur, English Saddle Clip, Continental Clip und Puppy Clip)
im Standard dann folgendes:

ANERKANNTE AUSSTELLUNGSSCHUREN

Löwenschur
Der Pudel, gleichgültig ob mit gelocktem oder geschnür-tem Haarkleid, wird an der Hinterhand bis zu den Rippen geschoren. Ebenfalls geschoren werden : die Schnauze, ober- und unterhalb der unteren Augenlider; die Wangen; die Vorder- und Hinterläufe, bis auf Manschetten oder Ringe und beliebige Muster, die auf dem Hinterteil bleiben können; die Rute, ausser einem runden oder länglichen Pompon, der erhalten bleibt. Ein Schnurrbart ist für alle Exemplare vorgeschrieben. Es ist erlaubt , an den Vordergliedmassen ein Haarkleid, Hose genannt, zu belassen.
Moderne Schur
An den Hinter- und an den Vordergliedmassen darf das Haarkleid belassen werden, wenn folgende Vorbedingungen uneingeschränkt beachtet werden:
Es werden geschoren:
Der untere Teil der Vordergliedmassen, von den Krallen bis zur Kralle am Carpalballen; der untere Teil der Hintergliedmassen bis zu einer den Vordergliedmassen entsprechenden Höhe. Mit der Schermaschine dürfen nur die Zehen geschoren werden.

Kopf und Rute gemäss den vorhergenannten Vorschriften.

In dieser Schur können ausnahmsweise zugelassen werden:

Ein kurzer Bart am Unterkiefer, der nicht stärker als 1 cm sein sollte; seine untere Linie wird parallel zum Kiefer geschoren. Die Bartform, « de bouc » (Ziegenbart) genannt, ist nicht erlaubt.

Der Pompon an der Rute kann weggelassen werden (dies verschlechtert aber den Bewertungspunkt « Fellstruktur » ein wenig).

Gekürztes Haar
Auf dem Körper, um auf der Rückenpartie eine mehr oder weniger lange Moirierung, von wenigstens 1 cm, zu haben. Die Länge wird um die Rippen herum und oben an den Gliedmassen allmählich gesteigert.

Reguliertes Haarkleid
Auf dem Kopf, auf dem eine Krone mit vernünftiger Höhe erhalten bleibt, genau wie auf dem Hals bis zum Widerrist, sowie vorne ohne Unterbrechung in einer leicht schrägen Linie vom oberen Teil der Vorbrust bis zum geschorenen Teil der Pfote. Oben an den Ohren, bis höchstens ein Drittel ihrer Länge, kann das Haarkleid mit der Schere gekürzt werden, oder in Richtung des Fells geschoren werden. Der untere Teil der Ohren wird mit Haar bedeckt belassen, dessen Länge sich nach unten erhöht. Das Haarkleid endet in Fransen, die mit der Schere angeglichen werden können.

Auf den Gliedmassen « Hose », die einen deutlich erkennbaren Übergang zum geschorenen Teil der Pfoten bilden. Die Länge der Haare erhöht sich allmählich nach oben, so dass sie (Haare langgezogen) auf den Schultern und auf den Schenkeln ca. 4 bis 7 cm lang sind. Die Länge des Haarkleides hängt von der Grösse des einzelnen Exemplars ab; es soll nicht bauschig wirken. Die « Hose » der Hinterläufe soll die typische Winkelung des Pudels unterstreichen. Jede andere Schur, die diesen Vorgaben nicht entspricht, führt zur Disqualifikation. Unabhängig davon, welche Schur angewendet wurde, darf diese die Bewertung auf einer Ausstellung auf keinen Fall beeinflussen. Alle vorgestellten Pudel, die in derselben Klasse starten, sollen gemeinsam bewertet und beurteilt werden.

Englische Schur
Bei dieser Schur werden in Ergänzung zur Löwenschur Motive, z.B. Ringe oder Manschetten an den Hinterläufen modelliert oder auf dem Kopf ein Haarschopf belassen. Für diese Schur sind weder der Schnurrbart noch der Haarschopf verbindlich vorgeschrieben. Das Fehlen einer scharfen Abgrenzung am Haarkleid der Hinterhand ist zulässig.
Da wir dann nicht mal der Conti oder Puppy erklärt. Nach meiner Logik fallen die Beiden dann unter den Begriff der Englischen Schur und dort steht eindeutig dass Schnurrbart und Haarschopf nicht verbindlich vorgeschrieben sind.

Find ich schon kurios wie dann formelles Wissen mit informellen Regeln im Ring gemischt wird. Vielleicht sind ja nicht nur die Richter Schuld daran sondern auch die Aussteller die sich an diese informellen Regeln eohne Widersprüche halten und diese damit immer weiter pflegen und festigen.
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Iska
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Re: Show-Frisuren

Beitrag von Iska »

ich habe ja - weil es eben hier in der Nähe und diese Gemeinschaftsschau ist - Fani Flausch zur Ausstellung gemeldet...... :oops: meint Ihr, in der Welpenklasse (in der es ja an sich noch um nix geht), wird man auch nicht bewertet, wenn der Hund keine dieser vorgegebenen Showfrisuren hat? :n010:
viele Grüße
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Re: Show-Frisuren

Beitrag von Pudelfreundin_Doris »

In der Welpenklasse kann sie ja noch keine fertige Showfrisur haben! Frisch waschen, ausfönen, ausscheren (Pfoten, Schnauze, Hals und Rutenansatz) und ev. die Spitzen nachschneiden.

Viel Spaß auf der Ausstellung!

Liebe Grüße
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Re: Show-Frisuren

Beitrag von Resi »

habs aber auch schon erlebt das ein total roher Welpe der also noch nie frisiert wurden war (ausser Gesicht, Pfote und Rutenansatz) aus dem Ring geworfen wurde.
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Re: Show-Frisuren

Beitrag von Iska »

ich glaube wir finden für uns einen Kompromiss mit dem ich (und HerrSchlunz) leben können....... 8) :mrgreen:
viele Grüße
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